Mäklerei/Verkauf

Wir verpflichten uns im Sinne von Art.412 ff OR tätig zu werden und darauf hinzuwirken, dem Auftraggeber Gelegenheit zum Abschluss eines Verkaufvertrages bezüglich seiner Immobilie nachzuweisen.

Die Kosten einer Vermittlung wie Provisionen und Auslagenersatz für Insertionen- und Werbekosten etc. werden in einem Vermittlungsvertrag geregelt und schriftlich festgehalten. 

Beziehungen beim Verkauf einer Liegenschaft sind das A und O...                       

Wir verfügen genau über diese Kontakte zu Banken, Versicherungen, Notaren, Architekten, Investoren und suchenden Interessenten.

Wir verfolgen eine individuell, auf Ihr Objekt, angepasste Marketingstrategie, damit ein erfolgreicher Verkauf nicht ausbleibt - Wir  kennen den Markt und verfügen über das nötige Netzwerk!